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   OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - I-10 U 202/04   

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https://dejure.org/2005,2731
OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - I-10 U 202/04 (https://dejure.org/2005,2731)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2005 - I-10 U 202/04 (https://dejure.org/2005,2731)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - I-10 U 202/04 (https://dejure.org/2005,2731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Summierungseffekt bei Schönheitsreparaturklausel und Endrenovierungsklausel; Unwirksamkeit einer starren Fristenregelung für Schönheitsreparaturen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Schlüssel = Keine Miete

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne Schlüssel keine Miete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Klage einer BGB -Gesellschaft mit einem im Ausland ansässigen Gesellschafter; Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für das Berufungsverfahren; Mietminderung bei Auswechselung der Wohnungseingangstür und Nichtaushändigung der Schlüssel

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 536 Abs. 1 S. 2
    Mietminderung bei Austausch des Schlosses bis zur Übergabe der Schlüssel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 710
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04

    Rechte und Pflichten des Mieters eines Einfamilienhauses - Gartepflege- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04
    Nur ergänzend verweist der Senat darauf, dass die in § 8 Nr. 2 Satz 5 MV hinsichtlich der laufenden Schönheitsreparaturen getroffene Regelung nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 2004, 603 = ZMR 2005, 187) eine "starre" Fristenregelung enthält und gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam ist.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04
    Nach der neuen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 146, 341 ff.) besitzt die (Außen-) GbR Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04
    a) Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen in Höhe von 2.168,04 EUR kann die Klägerin schon deshalb nicht verlangen, weil die vertragliche Endrenovierungsklausel (§ 12 MV: "Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung bei Auszug malermäßig instandzusetzen") jedenfalls in Verbindung mit der dem Beklagten gemäß § 8 Nr. 2 MV formularmäßig auferlegten Pflicht zur Ausführung der laufenden Schönheitsreparaturen unwirksam ist (BGH, NJW 2003, 2234; BGH, Urt. v. 6.4.2005, XII ZR 308/02).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04
    Dies führt gemäß § 536 Abs. 1 BGB zu einer Minderung der geltend gemachten Miete auf Null, so dass der Beklagte zur Zahlung der Miete einschließlich der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen (BGH, Urt. v. 6.4.2005, XII ZR 225/03) nicht verpflichtet war.
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02

    Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04
    a) Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen in Höhe von 2.168,04 EUR kann die Klägerin schon deshalb nicht verlangen, weil die vertragliche Endrenovierungsklausel (§ 12 MV: "Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung bei Auszug malermäßig instandzusetzen") jedenfalls in Verbindung mit der dem Beklagten gemäß § 8 Nr. 2 MV formularmäßig auferlegten Pflicht zur Ausführung der laufenden Schönheitsreparaturen unwirksam ist (BGH, NJW 2003, 2234; BGH, Urt. v. 6.4.2005, XII ZR 308/02).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Renovierungspflicht des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04
    Jedenfalls ist in diesem Fall nach der Rechtsprechung des BGH zum Summierungseffekt, davon auszugehen, dass beide Klauseln in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Beklagten führen (BGH, WuM 2003, 561; NJW 1993, 532).
  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04
    Die fehlerhafte Parteibezeichnung ist durch Rubrumsberichtigung der tatsächlichen Rechtslage anzupassen, d.h. von den ursprünglich klagenden Gesellschaftern auf die Gesellschaft zu berichtigen (BGH, Urt. v. 23.10.2003, IX ZR 324/01; NZM 2003, 235; WPM 2003, 795).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01

    Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04
    Die fehlerhafte Parteibezeichnung ist durch Rubrumsberichtigung der tatsächlichen Rechtslage anzupassen, d.h. von den ursprünglich klagenden Gesellschaftern auf die Gesellschaft zu berichtigen (BGH, Urt. v. 23.10.2003, IX ZR 324/01; NZM 2003, 235; WPM 2003, 795).
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn sich die klagende Partei selbst fehlerhaft bezeichnet hat (BGH, NJW 1988, 1585).
  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04
    Jedenfalls ist in diesem Fall nach der Rechtsprechung des BGH zum Summierungseffekt, davon auszugehen, dass beide Klauseln in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Beklagten führen (BGH, WuM 2003, 561; NJW 1993, 532).
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

  • BGH, 25.11.2003 - VIII ZR 121/03

    Zulässigkeit der Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts vor dem

  • BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 45/04

    Voraussetzungen der Zuständigkeit der Oberlandesgerichte wegen Auslandsberührung

  • BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 124/02

    Verfahrensgegenstand bei Ansprüchen aus verschiedenen Abrechnungen -

  • LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14

    Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel;

    Dies kommt gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB nur bei völliger Beseitigung der Gebrauchsfähigkeit der Mietsache in Betracht (BVerfG NZM 2002, 938; LG Mühlhausen WuM 2001, 391), weil zum Beispiel die Mietsache nicht oder nur in einem geringen Umfang noch genutzt werden kann, so dass ihre Nutzbarkeit praktisch aufgehoben ist (OLG Düsseldorf ZMR 2005, 710; LG Bonn 6 S 90/09; AG Wiesbaden WuM 2012, 439).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06

    Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei

    Der Meistbegünstigungsgrundsatz wird dann bei Beurteilungsfehlern des Gerichts zu seinen Gunsten eingreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2003 - VIII ZR 121/03, WM 2004, 220; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2005 - 10 U 202/04, ZMR 2005, 710).
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